REACH

Informationspflicht gemäß Art. 33 der europäischen Verordnung 1907/2006 zu Stoffen der sogenannten „REACH-Kandidatenliste“.

Informationspflicht gemäß Art. 33 der europäischen Verordnung 1907/2006 zu Stoffen der sogenannten „REACH-Kandidatenliste“.

Datum der letzten Aktualisierung 08.07.2021

Ob Erzeugnisse in unseren Produkten einen Stoff der sogenannten „REACH-Kandidatenliste“   > 0,1 % w/w (Gewichtsprozent) enthalten, entnehmen sie bitte dem PDF.

Mit der Einhaltung aller stoffbeschränkenden regulativen europäischen Anforderungen durch Miele ist gewährleistet, dass bei bestimmungsgemäßem und sachgerechtem Umgang mit unseren Produkten sichergestellt ist, dass keine Gefahren für Umwelt und Gesundheit bei deren Verwendung oder Entsorgung entstehen.